Transparenzgesetz
Ab dem
01. Januar 2023 ist das Sächsische
Transparenzgesetz
vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft getreten.
Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer
transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren
Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch).
Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen
über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die
Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen
Forschungsvorhaben betroffen sind.
(Landesamt für Schule und Bildung, Schreiben vom
21.12.2022)